24-Stunden-Betreuung: Basisleistungen
Hilfe bei der Lebensführung im Alltag
- Gestaltung und Hilfe beim Tagesablauf (Aufstehen, Ankleiden, Körperpflege, …)
- Unterstützung bei den täglichen Tätigkeiten (Medikamenteneinnahme, Anwendung von Hilfsmitteln, …)
- Gesellschaftliches Miteinander, gemeinsame Aktivitäten (Vorlesen, Konversation, Spiele, Musik, Spazierengehen, – fahren, Korrespondenz, etc.)
- Soziales Leben: gesellschaftliche Kontakte und Besuche, Telefonate, freizeitliche Aktivitäten
- Begleitung bei allen laufenden Wegen: Arzttermine, Therapie, Behördenwege, Friseurtermine, u.v.m.
- Ernährungsplanung und/oder Einhaltung von Ernährungsvorgaben
- Aufrechterhaltung von Vitalität, Motivation und Lebensfreude
- Kontakt statt Einsamkeit
Tätigkeiten im Haushalt
- Kochen
- Einkaufen
- Botengänge
- Hausarbeit, Reinigungstätigkeiten
- Betreuung von Haustieren und Pflanzen
- Wäscheversorgung
Medizinisch und pflegerische Tätigkeiten auf Anordnung eines Arztes oder einer diplomierten Fachkraft, wie Verabreichung von Medikamenten, Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden, Blutdruckmessen, u.v.m.
Aufzeichnungen und Dokumentationen aller Tätigkeiten. Haushaltsbuch.
Kommunikationsstelle zur zweiten Betreuerin (lückenlose Übergabe) sowie zu den Angehörigen.
Kosten:
In der 24-Stunden-Pflege trifft man meist eine freie Vereinbarung mit der Agentur über die Stunden und Kosten. Für die Abführung von Steuern und Abgaben sind die selbständigen Betreuerinnen selbst verantwortlich. Die Bandbreite der Honorare reicht in der Regel zwischen EUR 60,00 und 120,00 pro Tag, alles inklusive. Hinzu kommen die Fahrtkosten, die in der Regel separat berechnet werden. Kost und Logis erfolgen als Sachleistung im Haus, es ist also die volle Verpflegung der Betreuerinnen kalkulatorisch miteinzubeziehen.
Von diesen monatlichen Kosten sind abzuziehen
- das Pflegegeld, je nach Pflegestufe (siehe unsere Pflegegeld Aufstellung im Downloadbereich: LINK). Das 7-stufige Pflegegeld reicht von z.B. 300,00 EUR in der Stufe 2 bis EUR 968,00 in der Stufe 5.
- sowie den Förderungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, meist um die EUR 550,00 pro Monat. Siehe unsere Information über die Voraussetzungen für das Pflegegeld in unserem Downloadbereich: LINK